Page 16 - 100 Jahre Begräbnisverein Pegnitz e.V.
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Im Oktober liegt ein Angebot der Fuhrwerksbesitzerin Margarete
                                                                                               Pflaum (Posthalter-Witwe) vor, zukünftig die Leichenfahrten zu
                                                                                               übernehmen. Beispiele: In Pegnitz vom Trauerhaus zum Friedhof = 7
                                                                                               RM. Von Hainbronn nach Pegnitz = 10 RM. Von Stemmenreuth nach
                                                                                               Peg. = 14 RM. Von Bayreuth nach Peg. = 35 RM. Die
                                                                                               Fuhrwerksbesitzer Pflaum (Posthalter) führen die Leichenfahrten
                                                                                               schon nahezu 100 Jahre lang durch.

                                                                                               Im Februar 1930 bestellt der Begräbnisverein bei Albin Lipfert in
                                                                                               Bayreuth einen Leichenwagen. Kosten 1600 RM. (Im März 1943 eine
                                                                                               Sturmlaterne).


                                                                                               Nachfolgend ein Blick in die 1930 geltende Gebührenordnung:
                                                                                               Beerdigungsgebühr für eine angesehene Person: Pfarrer = 7 RM.
                                                                                               Kirchendiener = 5,50 RM. Lehrer mit Schülern = 11 RM. Leichenträger
                                                                                               = 16 RM. Leichenfrau = 15 RM. Totengräber = 15 RM. Leichenwagen
                                                                                               (-kutsche) = 2 RM. Grabgebür = 5 RM. Grabnummer 1,50 RM.
                                                                                               Leichenfahrt = 7 RM.

                                                                                               Leichenschauer = 3,50 RM. Leichenhausgebühr = 3 RM. Lieferung des
                                                                                               Sarges u. Besorgung des Begräbnisses = 35 RM. Aussegnen Pfarrer = 3
                                                                                               RM. Aussegnen Kirchendiener = 3 RM. Ausläuten = 3 RM. Glocken-
                                                                                               gebühr = 3 RM. Lichter (Altar- u. Kronleuchterkerzen) = 3 RM. Arie =
                                                                                               8 RM. Beseitigung des Grabsteines = 4 RM. Summe = 153,50 RM.


                                                                                               Im Juni 1930 wird der bestellte Leichenwagen in Pegnitz übernommen.
                                                                                               Der alte Leichenwagen, hergestellt vom Wagnermeister Raum in der
                                                                                               Schloßstraße, wurde nach Kasendorf verkauft.

                                                                                               Der Sitz des neuen Leichenwagens ist für den Kutscher und seiner
                                                                                               Begleitung bei längeren Fahrten höchst unbequem. Im April 1931
                                                                                               wurde vom Begräbnisverein die Anschaffung von Polster und
                                                                                               gleichzeitig die Anbringung eines Windschutzdaches beschlossen.
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