Page 6 - 100 Jahre Begräbnisverein Pegnitz e.V.
P. 6

Sinn und Zweck des Vereins                                                          Der Verein


           Zweck des Vereins ist die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln                1. Vorsitzender:     Reinhard Chwalka
           für die Bestattung seiner Mitglieder.                                               2. Vorsitzender:     Karl Lothes
                                                                                               Geschäftsführer:     Roland Bauer
           Der Verein hilft unbürokratisch in den schmerzlichsten Stunden                      Schriftführer:       Otto Spieler

           Der Verlust eines lieben Menschen ist schwer genug und dann kommen                  Beisitzer:           Eugen Pflaum
           oft auch nicht gedachte finanzielle Belastungen auf die Hinterblieben                                    Heinrich Hauer
           zu. Die Kosten einer Bestattung werden meist völlig unterschätzt und                                     Ernst Müller
           stellt im Fall der Fälle die Hinterbliebenen oft vor Probleme. Deshalb                                   Jürgen Förster
           sollte man sich im Rahmen der Vorsorgeplanung unbedingt auch damit
           beschäftigen. Die Kosten einer Beerdigung belaufen sich in vielen Fällen            Revisoren:           Michael Hochgesang
           auf weit über 7.000 Euro.                                                                                Emil Lehner


           Der Begräbnisverein Pegnitz hilft den Hinterbliebenen seiner                        Noch heute ist der Begräbnisverein Pegnitz der mitgliederstärkste
           Mitglieder schnell und unbürokratisch durch die Auszahlung des                      Verein im Stadtgebiet mit etwas über 2200 Mitgliedern.
           Sterbegeldes. Eine Mitgliedschaft im Begräbnisverein Pegnitz bietet
           eine zusätzliche Vorsorge, die jedermann für sich und seine Lieben
           abschließen sollte. Die Aufnahme in den Begräbnisverein erfolgt ohne
           eine Gesundheitsprüfung zu den in der Satzung festgelegten
           Bedingungen.


           Im Gegensatz zu manchen Sterbegeldversicherungen gibt es beim
           Begräbnisverein keine echte Wartezeit, der Verein leistet gemäß
           Satzung bereits nach Zahlung des ersten Beitrages. Nach fünf
           Beitragsjahren steht den Hinterbliebenen der volle Leistungssatz nach
           §4 Absatz 2 zu.


           Auf der vorletzten Seite dieser Broschüre finden Sie auch eine
           Beispielrechnung gegenüber einer etwaigen Sterbegeldversicherung.


           Seien Sie sich bewusst, dass die Mitgliedschaft in unserem Begräbnis-
           verein nur ein Mosaiksteinchen der eigenen Vorsorge ist.
   1   2   3   4   5   6   7   8   9   10   11