Liebe Mitglieder,
zunächst vielen Dank für das große Verständnis, das uns für den schwierigen Weg der Auflösung unseres Vereins entgegengebracht wird. Aufgrund der gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung ist dies wie ausführlich beschrieben jedoch unabdingbar.
Zur Verdeutlichung unseres Vorgehens möchten wir nach der Empfehlung unseres Anwalts in einem ersten Schritt die Vereinssatzung so ändern, dass die vorhandenen Rücklagen im Rahmen der Liquidation an die Mitglieder verteilt werden können und nicht an eine andere Organisation auszuzahlen sind. Das bedeutet aber auch, dass bei dieser Versammlung (geplant am 18.1. um 18 Uhr in der Gaststätte Ponfick) noch nicht über die Auflösung entschieden wird. Erst in einem zweiten Schritt kann dann in einer weiteren Versammlung (nach erfolgter Satzungsänderung) die Auflösung beschlossen werden. Sie werden dann rechtzeitig über den Termin der Auflösungs-Mitgliederversammlung unterrichtet.
Und hier die Tagesordnungspunkte für die Mitgliederversammlung bzgl. der Satzungsänderung.
Vorgesehene Tagesordnung für 18.1.24 um 18 Uhr im Gasthaus Ponfick
- Eröffnung und Begrüßung
- Gedenken der verstorbenen Mitglieder
- Bericht der Vorsitzenden
- Bericht der Geschäftsführerin
- Berichte der Revisoren und Entlastung des gesamten Vorstandes
- Grußworte
- Nachwahlen in der Vorstandschaft
- Bestimmung der Revisoren für 2024
- Festsetzung des Bestattungsbetrages für 2024
- Satzungsänderung in § 10 Absatz 1 und 2:
- 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.“
- 10 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszwecks fällt das vorhandene Vermögen den Mitgliedern des Vereins zu. Es ist nach Köpfen zu verteilen.“
11. Verschiedenes